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   LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05   

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https://dejure.org/2011,10415
LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05 (https://dejure.org/2011,10415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.09.2011 - L 3 U 30/05 (https://dejure.org/2011,10415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 (https://dejure.org/2011,10415)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05
    Solche Erkenntnisse liegen in der Regel dann vor, wenn die Mehrheit der medizinischen Sachverständigen, die auf den jeweils in Betracht kommenden Gebieten über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, zu derselben wissenschaftlich fundierten Meinung gelangt sind (vgl. BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 27, BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9).

    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004, Az.: L 17 U 27/02 lässt keine andere Wertung zu, wenn dort unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG und Literaturnachweise (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung (Kommentar), § 9 SGB VII Rdnr. 31.3) ausgeführt wird, dass in Ausnahmefällen, insbesondere bei einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Einzelfallstudien, Erkenntnisse der tierexperimentellen Forschung, Erkenntnisse und Anerkennungen aus anderen Ländern, für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen könne.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 17 U 27/02

    Entschädigung eines Trachealkarzinoms wie bei einer Berufskrankheit; Aufnahme in

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05
    Auch habe das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 22. September 2004, L 17 U 27/02, ausgeführt, dass trotz des Listenprinzips und der Rechtsprechung des BSG zu dem Erfordernis des Vorliegens neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse gleichwohl auch BKen nach § 9 Abs. 2 SGB VII anzuerkennen seien, wenn sich der Bundesverordnungsgeber aufgrund der geringen Fallzahl entsprechender Schädigungen mit der Anerkennung einer Listenkrankheit und der Durchführung entsprechender epidemiologischer Forschungen nicht befasst habe.

    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004, Az.: L 17 U 27/02 lässt keine andere Wertung zu, wenn dort unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG und Literaturnachweise (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung (Kommentar), § 9 SGB VII Rdnr. 31.3) ausgeführt wird, dass in Ausnahmefällen, insbesondere bei einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Einzelfallstudien, Erkenntnisse der tierexperimentellen Forschung, Erkenntnisse und Anerkennungen aus anderen Ländern, für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen könne.

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 30/05
    Auch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2004, Az.: L 17 U 27/02 lässt keine andere Wertung zu, wenn dort unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG und Literaturnachweise (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung (Kommentar), § 9 SGB VII Rdnr. 31.3) ausgeführt wird, dass in Ausnahmefällen, insbesondere bei einer äußerst selten vorkommenden Krankheit, auch ein herabgestuftes Maß an wissenschaftlicher Erforschung, etwa Erkenntnisse aus Einzelfallstudien, Erkenntnisse der tierexperimentellen Forschung, Erkenntnisse und Anerkennungen aus anderen Ländern, für die Feststellung der generellen Geeignetheit ausreichen könne.
  • LSG Hessen, 13.08.2019 - L 3 U 145/14

    1. Straßenwärter sind als Ersthelfer besonderen Einwirkungen durch die

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
  • LSG Hessen, 04.02.2020 - L 3 U 107/19

    Unfallversicherung

    Die Feststellung einer Wie-Berufskrankheit ist somit von dem Vorliegen folgender Voraussetzungen abhängig (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 20. September 2011 - L 3 U 30/05 - und vom 13. August 2019 - L 3 U 145/14 - jeweils juris - sowie BSG, Urteil vom 20. Juli 2010, a. a. O.):.
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